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BSG, 30.03.1988 - 2 RU 8/88 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Revision gegen ein Urteil - Anforderungen an das Vorliegen eines Büroversehens - Umfang der Haftung eines Rechtsanwalts für Fehler seiner Büromitarbeiter bei ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Speyer, 05.09.1985 - S 11 U 60/84
- LSG Rheinland-Pfalz, 23.09.1987 - L 3 U 103/86
- BSG, 30.03.1988 - 2 RU 8/88
Papierfundstellen
- NJW 1988, 2822
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.02.1983 - AnwZ (B) 2/83
Beschwerdeeinlegung durch Telebrief
Auszug aus BSG, 30.03.1988 - 2 RU 8/88
Den Prozeßbevollmächtigten der Kläger wäre es deshalb auch noch am 25. Januar 1988 möglich und zumutbar gewesen, die fünf Zeilen umfassende Revisionsbegründung statt in dem Schriftsatz vom 25. Januar 1988 telegrafisch dem BSG zu übermitteln und durch diese zulässige Form der Revisionsbegründung (BGHZ 87, 63, 64 [BGH 28.02.1983 - AnwZ B 2/83];… Meyer-Ladewig a.a.O. § 164 Nr. 9) die Frist zu wahren. - BSG, 28.02.1962 - 2 RU 271/58
Auszug aus BSG, 30.03.1988 - 2 RU 8/88
Dies ist zulässig (BSGE 16, 227, 229;… Hennig/Danckwerts/König a.a.O. § 164 Anm. 3). - BGH, 13.11.1975 - III ZB 18/75
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer …
Auszug aus BSG, 30.03.1988 - 2 RU 8/88
Erhält ein Rechtsanwalt eine Akte zur Erledigung einer fristgebundenen Prozeßhandlung - hier der Revisionsbegründung - vorgelegt, so hat er selbst zu prüfen, ob die maßgebende Frist gewahrt ist (BGH NJW 1976, 627, LM Nrn 33, 41 zu § 233 (Fc) ZPO; Hennig/Danckwerts/König, SGG, § 67 Anm. 3.6). - BSG, 19.05.1976 - 12 RAr 53/76
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Unzulässigkeit der Revision - …
Auszug aus BSG, 30.03.1988 - 2 RU 8/88
Einer Wiedereinsetzung steht allerdings nicht schon entgegen, daß die Revision bereits wegen Fristversäumnis als unzulässig verworfen worden ist (BSG SozR Nr. 1 zu § 67 SGG, SozR 1500 § 67 Nr. 5).
- BSG, 29.01.1991 - 4 RA 46/90 Der Wiedereinsetzungsantrag des Klägers ist abzulehnen, weil das - hier noch aufzuzeigende - Verschulden eines Prozeßbevollmächtigten einem eigenen Verschulden eines Klägers gleichsteht (BSG SozR 1500 § 67 Nr. 20; Hennig/Danckwerts/König, Sozialgerichtsgesetz, § 67 Anm 3.5. jeweils mwN).
- VGH Baden-Württemberg, 26.07.1993 - 9 S 866/91
Wiedereinsetzung: Versäumung der Widerspruchsfrist durch prozeßbevollmächtigten …
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.10.1961, BVerwGE 13, 141/146; BGH, Beschluß vom 11.12.1991, NJW 1992, 841; BGH, Beschluß vom 11.2.1992, NJW 1992, 1632; BSG, Beschluß vom 3.3.1988, NJW 1988, 2822, jeweils mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung), welcher sich der Senat anschließt, ist ein Rechtsanwalt, dem eine Akte im Zusammenhang mit der Erledigung einer fristgebundenen Prozeßhandlung zu deren Bearbeitung vorgelegt wird, selbst und eigenverantwortlich zur Fristenprüfung verpflichtet; von dieser eigenen Verantwortung für die Einhaltung der Frist kann sich der Rechtsanwalt nicht durch die Anweisung an sein Büropersonal befreien, die Fristwahrung zu kontrollieren und ihn ggf. an die Erledigung der Fristsache zu erinnern. - BSG, 18.04.2008 - B 2 U 28/07 R Dagegen ist bei Verschulden einer ausreichend geschulten, unterrichteten und überwachten Hilfsperson des Prozessbevollmächtigten eine Wiedereinsetzung möglich (vgl BSG SozR 1500 § 67 Nr. 20 mwN).
- BSG, 10.12.1998 - B 5 RJ 42/98 R
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnis durch den …
Dabei steht ein Verschulden des Prozeßbevollmächtigten dem des Beteiligten gleich (BSG Beschlüsse vom 30. März 1988 - 2 RU 8/88 - SozR 1500 § 67 Nr. 20 …und vom 4. November 1994 - 3/1 RK 64/93 - SozR 3-1500 § 67 Nr. 9;… Meyer-Ladewig, SGG-Komm, 6. Aufl 1998, § 67 RdNr 3b mwN). - BSG, 26.03.1997 - 2 RU 20/96
Höhe der zu leistenden Beiträge eines landwirtschaftlichen Unternehmers bei …
Erhält aber ein Rechtsanwalt eine Akte zur Erledigung einer fristgebundenen Prozeßhandlung, insbesondere zu deren Bearbeitung - hier zur Begründung der Revision - vorgelegt, so hat er selbst eigenverantwortlich zu prüfen, ob die maßgebende Frist gewahrt ist (BSG Beschluß vom 30. März 1988 -2 RU 8/88 - BGH VersR 1991 S 1269; BGH NJW 1992, 1632).